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Nachweise ausreichender Rettungswegmöglichkeiten und ausreichender Beleuchtung

Für oberirdische Bahnsteige außerhalb von Hallen sind die technischen Regeln des Bauordnungswesens zum Brandschutz teilweise unzutreffend. Auf diesen Bahnsteigen besteht nicht bzw. nicht in dem Maße die Gefahr der Verrauchung wie in geschlossenen Gebäuden. Daher erfolgt heute im Bereich der DB Station&Service AG entsprechend Richtlichtlinie 813.0101 keine Ausweisung dieser betreffenden Bahnsteige als Rettungswege und keine Ausrüstung mit Sicherheitsbeleuchtungen. Stattdessen sind ausreichende Rettungswegmöglichkeiten und ausreichende Beleuchtung nachzuweisen.

Die wissenschaftliche Grundlage für dieses Vorgehen ist in der "Risikoanalyse Bahnsteige" dargestellt. Die Risikoanalyse wurde zwischen 2001 und 2004 von der IVE mbH in Zusammenarbeit mit dem Institut für Verkehrswesen Eisenbahnbau und -betrieb der Leibniz Universität Hannover im Auftrag der DB Station&Service AG erarbeitet. Neben der Frage nach Rettungswegen auf Bahnsteigen und nach Ersatzmaßnahmen bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung enthält die Risikoanalyse auch Grundlagen zur Bemessung von Bahnsteigen und deren Zugängen.

Schon während der Erarbeitung der "Risikoanalyse Bahnsteige" wurden die zuständigen Referate des Eisenbahn-Bundesamtes in eine fachliche Diskussion einbezogen. Der Abstimmungsprozess führte ab 2005 dazu, dass standardisierte Verfahren für die Nachweise ausreichender Rettungswegmöglichkeiten und ausreichender Beleuchtung angewandt werden können.

Die Nachweise dienen zum Lückenschluss im Vorschriftenwesen und geben Infrastrukturbetreibern wie auch den Aufsichtsbehörden Planungssicherheit. Gleichzeitig ergibt sich bei ihrer Anwendung die Möglichkeit
- zum Verzicht auf kostenintensive Ausrüstungsmerkmale oder
- zum Nachweis sicherheitsrelevant notwendiger Ausrüstungsmerkmale und damit
- zur Vorhaltung einer optimal an die örtlichen Gegebenheiten angepassten Bahnsteiginfrastruktur.

Hinweis
Die aktuelle Datenerfassung ist die Version 2.25.

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